AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen B&I WERBUNG, sales communication GmbH, 92637 Weiden
Angebote nur für Industrie, Handel, Handwerk, Banken und Sparkassen, oder ähnliche Institutionen.
1. Geltungsbereich
Unsere sämtlichen Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichenden Bedingungen oder dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hier ausdrücklich. Es sei denn , dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich von uns zugestimmt wurde.
2. Angebote, Preise, Vertrag, Online-Katalog
Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Ist der Kunde der Ansicht, dass unsere Auftragsbestätigung von seiner Bestellung oder unserem Angebot abweicht, so hat er unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber 2 Arbeitstage nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung, schriftlich die Abweichungen zu reklamieren. Wird von Kundenseite die Prüfung der Auftragsbestätigung unterlassen und es erfolgt keine unverzügliche Rüge, so gilt unsere Bestätigung als verbindlich. Getroffene Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Vom Auftraggeber nachträglich gewünschte Änderungen nach Druckfreigabe oder Druckgenehmigung , einschließlich des dadurch u.U. verursachten Produktionsstillstandes werden dem Auftraggeber verrechnet.
Alle Angaben, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen in Preislisten, Katalogen, Angeboten, Auftragsbestätigungen oder unserem Online-Katalog sind unverbindlich. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern wurden von uns oder unseren Zulieferern bestmöglich ermittelt. Änderungen des Sortiments oder von Produkteigenschaften in technischer oder optischer Hinsicht behalten wir uns vor.
Die Preise gelten, sofern nicht anders bestätigt, ab Werk, in Euro, zzgl. der Versand- und Verpackungskosten und der gesetzl. MwSt.
Preiskorrekturen im Einzelfall, sind unter Vorbehalt, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind oder die Rohstoffpreise dies erfordern. Bei Erhöhungen von mehr als 10% des vereinbarten Preises hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht. Die bis dahin entstandenen Kosten an Material und Lohn sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Von uns bestätigte Termine gelten unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung unserer Zulieferer. Sollte eine Ware trotz Bestätigung nicht verfügbar sein, wird der Kunde von uns schnellstmöglich informiert.
Eventuelle Vorleistungen die vom Kunden gewünscht wurden (z.B. grafische Vorschläge, Konzeptionen, Satz-, Foto,- oder Reproduktionskosten etc.) können von uns in Rechnung gestellt werden, auch wenn es nicht zu einem Auftrag kommt. Diese werden nach Aufwand verrechnet.
Musterbestellungen werden zum Stückpreis, zzgl. Versandkosten und gesetzl. MwSt. in Rechnung gestellt und sind aus organisationstechnischen Gründen nicht retournierbar.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird nach dem Versand der Ware ausgefertigt und ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 07 Tagen mit 2% oder nach 20 Tagen rein netto zahlbar. Neukunden und Auslandskunden werden per Vorauskasse beliefert. Bei Überschreitung des Zahlungsziels tritt sofortiger Verzug ein und wir sind berechtigt Verzugszinsen nach geltendem Recht zu berechnen.
Eventuelle Fehler in unseren Rechnungen müssen uns innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitgeteilt werden, da eine Nichtrüge als stillschweigende Anerkennung gilt.
4. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehenden Forderungen aus dem Vertrag auf den Kunden über. Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel, bei deren vorbehaltsloser Gutschrift. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Auftraggeber an seine Kunden weitergeleitet wird. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf ist jederzeit widerruflich. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns auf Verlangen den Abnehmer der Vorbehaltsware schriftlich mitzuteilen.
Die Beschädigung der Vorbehaltsware sowie das Abhandenkommen der Ware sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftraggeber hat nicht das Recht, die Vorbehaltsware vor Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Diese darf nur im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsgangs weiterveräußert werden. Wird die Ware weiterveräußert, tritt der Kunde alle daraus entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für unsere Vorderrungen an uns ab. Im Falle einer Pfändung oder des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware, ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und der Kunde ist verpflichtet Dritte auf unsere Rechte aufmerksam zu machen.
Ist der Kunde mit seinen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug oder wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, darf er nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen.
5. Lieferung und Liefertermine
Liefertermine sind unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nur, wenn vom Auftraggeber alle erforderlichen Details, von Ihm zu beschaffende Unterlagen, Druckdaten oder eventuell vereinbarte Vorkassen rechtzeitig bei uns eingehen. Werden Korrekturabzüge, Andruckmuster oder ähnliche Druckfreigaben nicht unverzüglich freigegeben, verlängert dies die Lieferzeit.
Verlangt der Kunde Änderungen des Auftrags, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferfrist.
Die Lieferfrist endet mit dem Verlassen der Ware des Werks.
Abrufaufträge gelten als verbindlich und sind innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Auch bei „frei Haus“ Sendungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware der Spedition oder der dem Transport ausführenden Person übergeben wurde.
Die Wahl der Versandart wird dem Lieferanten überlassen.
Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch auf dessen Kosten abgeschlossen.
Teillieferungen sind in jedem Fall, auch bei Fixterminen, zulässig. Diese sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen fällig.
Mehr-oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge behalten wir uns vor. Berechnet wird die gelieferte Menge.
6. Gewährleistung, Untersuchungs-und Rügepflicht
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Auslieferung auf offensichtliche Mängel, abweichende Beschaffenheit oder abweichende Menge zu untersuchen und zu prüfen und uns unverzüglich mitzuteilen. Mängel die erst später entdeckt werden, sind spätestens 1 Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich bei uns geltend zu machen.
Es besteht keine Gewährleistungspflicht für Mängel die nicht rechtzeitig und formgerecht gerügt werden.
Die Gewährleistungspflicht beträgt längstens 1 Jahr nach Auslieferung der Ware.
Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sind keine Grundlage für Mängelansprüche. Handelsübliche und technisch bedingte Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass zur Beanstandung seitens des Auftraggebers. Branchen- und handelsübliche Toleranzen bei Farabweichungen zwischen Vorlagen und Reproduktionen sowie zwischen Andrucken und Auflagendrucken sind kein Anlass zur Reklamation. Mehr-oder Minderlieferungen von bis zu 10 % sind vom Auftraggeber zu aktzeptieren.
Die Gewährleistung erfolgt durch Behebung des Mangels durch Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung nach unserem Ermessen. Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden oder bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung der Vergütung verlangen.
Wird die gelieferte Ware beanstandet, darf kein Stück der beanstandeten Ware verbracht, verarbeitet oder weitergeliefert werden, da die Gewährleistung ansonsten gegenstandslos wird.
Der Auftraggeber erhält keine Garantien von uns im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben davon unberührt. Jegliche Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
7. Urheberrecht
Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen und Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben sofern nicht anders vereinbart, beim Lieferanten.
Produktionsmittel wie Filme, Klischees, Siebe, Druckplatten, Lithographien und Werkzeuge bleiben in jedem Fall Eigentum des Lieferanten. Die Weiterverwendung bedarf der Genehmigung.
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Es obliegt dem Kunden, unsere Vorschläge und Werbeartikel darauf überprüfen zu lassen, ob der Inhalt rechtlich unbedenklich ist.
Wir und unsere Lieferanten behalten uns das Recht vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster , Warenproben oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden.
Wir uns unsere Lieferanten behalten sich das Recht vor, an geeigneter Stelle auf Artikeln den Firmennamen anzubringen.
8. Druckaufträge und Freigaben
8.1. Andruckmuster, Korrekturabzüge und Standkopien sind vom Auftraggeber auf Satzfehler, Rechtschreibfehler oder sonstige Fehler zu prüfen. Die Druckfreigabe muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Für übersehene Fehler wird keine Haftung übernommen.
8.2. Umfangreiche Änderungen nach Korrekturvorlage, die von den eingereichten Vorlagen abweichen, werden nach Aufwand verrechnet.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Farbabweichungen innerhalb der Auflage, zwischen Andruck und Auflagendruck, bei Wiederholungsaufträgen vorkommen und sind keine Mängelrüge.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Schlussbestimmung
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist 92637 Weiden.
Die Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
Sollte einer der Punkte aus unserer AGB´s unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Angebote nur für Industrie, Handel, Handwerk, Banken und Sparkassen, oder ähnliche Institutionen.
1. Geltungsbereich
Unsere sämtlichen Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichenden Bedingungen oder dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hier ausdrücklich. Es sei denn , dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich von uns zugestimmt wurde.
2. Angebote, Preise, Vertrag, Online-Katalog
Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Ist der Kunde der Ansicht, dass unsere Auftragsbestätigung von seiner Bestellung oder unserem Angebot abweicht, so hat er unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber 2 Arbeitstage nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung, schriftlich die Abweichungen zu reklamieren. Wird von Kundenseite die Prüfung der Auftragsbestätigung unterlassen und es erfolgt keine unverzügliche Rüge, so gilt unsere Bestätigung als verbindlich. Getroffene Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Vom Auftraggeber nachträglich gewünschte Änderungen nach Druckfreigabe oder Druckgenehmigung , einschließlich des dadurch u.U. verursachten Produktionsstillstandes werden dem Auftraggeber verrechnet.
Alle Angaben, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen in Preislisten, Katalogen, Angeboten, Auftragsbestätigungen oder unserem Online-Katalog sind unverbindlich. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern wurden von uns oder unseren Zulieferern bestmöglich ermittelt. Änderungen des Sortiments oder von Produkteigenschaften in technischer oder optischer Hinsicht behalten wir uns vor.
Die Preise gelten, sofern nicht anders bestätigt, ab Werk, in Euro, zzgl. der Versand- und Verpackungskosten und der gesetzl. MwSt.
Preiskorrekturen im Einzelfall, sind unter Vorbehalt, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind oder die Rohstoffpreise dies erfordern. Bei Erhöhungen von mehr als 10% des vereinbarten Preises hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht. Die bis dahin entstandenen Kosten an Material und Lohn sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Von uns bestätigte Termine gelten unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung unserer Zulieferer. Sollte eine Ware trotz Bestätigung nicht verfügbar sein, wird der Kunde von uns schnellstmöglich informiert.
Eventuelle Vorleistungen die vom Kunden gewünscht wurden (z.B. grafische Vorschläge, Konzeptionen, Satz-, Foto,- oder Reproduktionskosten etc.) können von uns in Rechnung gestellt werden, auch wenn es nicht zu einem Auftrag kommt. Diese werden nach Aufwand verrechnet.
Musterbestellungen werden zum Stückpreis, zzgl. Versandkosten und gesetzl. MwSt. in Rechnung gestellt und sind aus organisationstechnischen Gründen nicht retournierbar.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird nach dem Versand der Ware ausgefertigt und ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 07 Tagen mit 2% oder nach 20 Tagen rein netto zahlbar. Neukunden und Auslandskunden werden per Vorauskasse beliefert. Bei Überschreitung des Zahlungsziels tritt sofortiger Verzug ein und wir sind berechtigt Verzugszinsen nach geltendem Recht zu berechnen.
Eventuelle Fehler in unseren Rechnungen müssen uns innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitgeteilt werden, da eine Nichtrüge als stillschweigende Anerkennung gilt.
4. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehenden Forderungen aus dem Vertrag auf den Kunden über. Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel, bei deren vorbehaltsloser Gutschrift. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Auftraggeber an seine Kunden weitergeleitet wird. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf ist jederzeit widerruflich. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns auf Verlangen den Abnehmer der Vorbehaltsware schriftlich mitzuteilen.
Die Beschädigung der Vorbehaltsware sowie das Abhandenkommen der Ware sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftraggeber hat nicht das Recht, die Vorbehaltsware vor Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Diese darf nur im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsgangs weiterveräußert werden. Wird die Ware weiterveräußert, tritt der Kunde alle daraus entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für unsere Vorderrungen an uns ab. Im Falle einer Pfändung oder des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware, ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und der Kunde ist verpflichtet Dritte auf unsere Rechte aufmerksam zu machen.
Ist der Kunde mit seinen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug oder wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, darf er nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen.
5. Lieferung und Liefertermine
Liefertermine sind unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nur, wenn vom Auftraggeber alle erforderlichen Details, von Ihm zu beschaffende Unterlagen, Druckdaten oder eventuell vereinbarte Vorkassen rechtzeitig bei uns eingehen. Werden Korrekturabzüge, Andruckmuster oder ähnliche Druckfreigaben nicht unverzüglich freigegeben, verlängert dies die Lieferzeit.
Verlangt der Kunde Änderungen des Auftrags, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferfrist.
Die Lieferfrist endet mit dem Verlassen der Ware des Werks.
Abrufaufträge gelten als verbindlich und sind innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Auch bei „frei Haus“ Sendungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware der Spedition oder der dem Transport ausführenden Person übergeben wurde.
Die Wahl der Versandart wird dem Lieferanten überlassen.
Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch auf dessen Kosten abgeschlossen.
Teillieferungen sind in jedem Fall, auch bei Fixterminen, zulässig. Diese sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen fällig.
Mehr-oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge behalten wir uns vor. Berechnet wird die gelieferte Menge.
6. Gewährleistung, Untersuchungs-und Rügepflicht
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Auslieferung auf offensichtliche Mängel, abweichende Beschaffenheit oder abweichende Menge zu untersuchen und zu prüfen und uns unverzüglich mitzuteilen. Mängel die erst später entdeckt werden, sind spätestens 1 Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich bei uns geltend zu machen.
Es besteht keine Gewährleistungspflicht für Mängel die nicht rechtzeitig und formgerecht gerügt werden.
Die Gewährleistungspflicht beträgt längstens 1 Jahr nach Auslieferung der Ware.
Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sind keine Grundlage für Mängelansprüche. Handelsübliche und technisch bedingte Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass zur Beanstandung seitens des Auftraggebers. Branchen- und handelsübliche Toleranzen bei Farabweichungen zwischen Vorlagen und Reproduktionen sowie zwischen Andrucken und Auflagendrucken sind kein Anlass zur Reklamation. Mehr-oder Minderlieferungen von bis zu 10 % sind vom Auftraggeber zu aktzeptieren.
Die Gewährleistung erfolgt durch Behebung des Mangels durch Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung nach unserem Ermessen. Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden oder bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung der Vergütung verlangen.
Wird die gelieferte Ware beanstandet, darf kein Stück der beanstandeten Ware verbracht, verarbeitet oder weitergeliefert werden, da die Gewährleistung ansonsten gegenstandslos wird.
Der Auftraggeber erhält keine Garantien von uns im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben davon unberührt. Jegliche Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
7. Urheberrecht
Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen und Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben sofern nicht anders vereinbart, beim Lieferanten.
Produktionsmittel wie Filme, Klischees, Siebe, Druckplatten, Lithographien und Werkzeuge bleiben in jedem Fall Eigentum des Lieferanten. Die Weiterverwendung bedarf der Genehmigung.
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Es obliegt dem Kunden, unsere Vorschläge und Werbeartikel darauf überprüfen zu lassen, ob der Inhalt rechtlich unbedenklich ist.
Wir und unsere Lieferanten behalten uns das Recht vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster , Warenproben oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden.
Wir uns unsere Lieferanten behalten sich das Recht vor, an geeigneter Stelle auf Artikeln den Firmennamen anzubringen.
8. Druckaufträge und Freigaben
8.1. Andruckmuster, Korrekturabzüge und Standkopien sind vom Auftraggeber auf Satzfehler, Rechtschreibfehler oder sonstige Fehler zu prüfen. Die Druckfreigabe muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Für übersehene Fehler wird keine Haftung übernommen.
8.2. Umfangreiche Änderungen nach Korrekturvorlage, die von den eingereichten Vorlagen abweichen, werden nach Aufwand verrechnet.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Farbabweichungen innerhalb der Auflage, zwischen Andruck und Auflagendruck, bei Wiederholungsaufträgen vorkommen und sind keine Mängelrüge.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Schlussbestimmung
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist 92637 Weiden.
Die Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
Sollte einer der Punkte aus unserer AGB´s unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.